Geflüchtete aus der Ukraine müssen ihre Ersparnisse in Euro umtauschen können

Veröffentlicht am 21.03.2022

Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar sind über 200.000 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet, auch nach Frankfurt am Main. Für Armand Zorn (SPD), direkt gewählter Bundestags- abgeordneter aus Frankfurt und im Bundestag Mitglied des Finanzausschusses ist dabei völlig klar: „Auch wenn die weitere Entwicklung in der Ukraine völlig ungewiss ist, müssen wir den von dort geflüchteten Menschen so schnell wie möglich ein selbstständiges und wirtschaftlich selbstbestimmtes Leben in Deutschland ermöglichen.“

Ein grundlegender Baustein für ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben ist der Zugang zu finanziellen Produkten und Dienstleistungen. Dies ermöglicht es Menschen, ihre Ersparnisse zu nutzen, ihren ökonomischen Alltag zu bestreiten und Lohnzahlungen zu erhalten.

Menschen, die aus ihrem Heimatland fliehen, nehmen oftmals Ersparnisse in Form von Bargeld mit. So kommen auch viele Geflüchtete aus der Ukraine derzeit mit ihren Ersparnissen in ukrainischen Hrywnja in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten an. Die ukrainische Währung ist jedoch aktuell nicht umtauschbar, da die ukrainische Notenbank einen „kriegswirtschaftlichen Modus" für die Währung ausgerufen hat. Folglich wird die Währung nicht gehandelt und Banken lehnen den Umtausch von ukrainischen Hrywnja in Euro ab. Banken, die jetzt ukrainische Währung annehmen, gehen ein quasi hundertprozentiges Verlustgeschäft ein. Das mitgebrachte Geld kann daher nicht genutzt werden und ist für Geflüchtete praktisch wertlos.

Verschiedene Bundesministerien sind bereits im Austausch miteinander, allerdings teilte das Bundesfinanzministerium (BMF) mit, dass der Sachverhalt einer europäischen Lösung bedürfe. Möglich wäre beispielsweise ein europäischer Garantiefond, der den Umtausch von ukrainischen Hrywnja in Euro zu einem definierten Kurs garantiert. Ein garantierter Kurs würde das Risiko für die europäischen Banken minimieren und die Bereitschaft, ukrainische Devisen umzutauschen, erhöhen. Denkbar wäre es auch, den Bargeldumtausch auf eine Höchstsumme pro Person zu begrenzen (zum Beispiel 300€ pro Person), um potenziellen Bedenken zur Geldwäsche zuvorzukommen.

Sollte auf europäischer Ebene keine schnelle Lösung absehbar werden, fordert Armand Zorn das BMF auf, eine nationale Übergangslösung anzubieten, die Geflüchteten unverzüglich und unbürokratisch den Zugang zu (ihrem) Geld ermöglicht. Dazu gehört der Umtausch ukrainischer Devisen in Euro und der Zugang zu einem Basiskonto.

Der Zugang zu einem Basiskonto ist ein entscheidender Aspekt für die schnelle und unkomplizierte Integration der Geflüchteten in die deutsche Wirtschaft und muss von den deutschen Banken umgesetzt werden. Seit Einführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG) in 2016 haben alle Verbraucher*innen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, einen Anspruch auf ein solches Konto. Das schließt auch Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende ein. Dabei handelt es sich um ein Zahlungskonto, über das Geld eingezahlt und abgehoben werden kann, sowie Lastschriften, Überweisungen und Zahlungskartengeschäfte getätigt werden können. Für die Eröffnung eines Basiskontos reicht es aktuell aus, wenn ein gültiger ukrainischen Personalaus- weis oder Reisepass vorgelegt wird.

Update: Der Hessische Rundfunk hat mich in seinem Ticker erwähnt.