Neues hessisches „Versammlungsfreiheitgesetz“  schränkt Versammlungsfreiheit in Hessen ein

Gestern hat der hessische Landtag trotz heftiger Kritik mit den Stimmen von CDU und Grünen ein neues Landesgesetz zur Regelung von Versammlungen und Demonstra­tionen in Hessen verabschiedet. Nach Meinung des Frankfurter Bundes­tagsabge­ord­ne­ten Armand Zorn (SPD) und des SPD-Landtagskandidaten für den Wahlkreis 35 (Frankfurt am Main II) Jan Pasternack schränkt dieses Gesetz aber die Versamm­lungs­freiheit mehr ein als dass es sie ermöglicht.

Armand Zorn: „Anstatt das in unserem Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Versamm­lungsfreiheit zu schützen und zu ermöglichen, setzt dieses hessische Gesetz einseitig nur auf Gefahrenabwehr. Das hat nichts mit einem modernen Rechts­staat zu tun.“ Jan Pasternack ergänzt: „Die Rechte der Polizei dürfen nicht die Rechte der Demon­strierenden überwiegen! Statt neue Hürden zu schaffen, sollte die Anmeldung, Durchführung und Teilnahme an einer Demonstration erleichtert werden.“

Auch die Umsetzbarkeit des Gesetzes in der Praxis wird von den beiden SPD-Politi­kern kritisiert. Die Zuständigkeiten von Polizei und Ordnungsbehörden seien nicht klar geregelt und voneinander abgegrenzt. 

Bei einer Anhörung im Landtag wurde das Gesetz von Fachleuten kritisiert, es gab Proteste vieler Bürgerrechtsorganisationen und vor der Beschlussfassung im Land­tag auch eine Demonstration in Frankfurt dagegen. Dennoch zog die schwarz-grüne Regierungskoalition ihr Vorhaben durch und beschloss das umstrittene Gesetz.

Zu den Kritikpunkten an dem Gesetz, von dem auch Streiks und Versammlungen wie Christopher Street Days betroffen sind, gehören das Verbot einheitlicher Kleidung, die erschwerte Anmeldung von Versammlungen, die Datensammlungen über Anmelder und Ordner*innen und das Filmen und Fotografieren von Demonstrations­teilneh­mer*innen durch Drohnen und Zivilpolizist*innen, die nicht als Polizei erkennbar sind. Dies alles geschieht mit der Begründung des Schutzes der Öffentlichen Ordnung, ohne dass diese im Gesetz ausreichend definiert wird.

„Widersprüchlich erscheint mir, dass einerseits Polizist*innen das Geschehen durch Bodycams und Drohnen aufnehmen sollen, was für Demonstrierende einschüchternd sein kann, andererseits können sie dies ohne dienstliche Erkennbarkeit tun. Wer damit rechnen muss, dass seine Teilnahme an einer Versammlung behördlich registriert wird und ihm dadurch persönliche Nachteile entstehen können, wird sich zweimal über­legen, sein Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wahrzunehmen. Das finde ich sehr problematisch“, so Pasternack.

Armand Zorn: „Dieses Gesetz stellt alle Teilnehmende unter Generalverdacht. Dabei wissen wir aus Erfahrung, dass die meisten Demonstrationen friedlich verlaufen. Das Gesetz verkennt wie wichtig eine aktive Zivilgesellschaft und Proteste in der heutigen Zeit sind. Ein solches Gesetz sollte zum Ziel haben, die Freiheit der Bürger zu erweitern und nicht einzuschränken.“  

Auch Pasternack betont, dass das Grundrecht auf Demonstrations- und Versamm­lungs­­­freiheit den Bürger*innen ermöglicht, sich aktiv an der Gestaltung von politischen Entscheidungen zu beteiligen, die ihr Land und ihr Leben betreffen. Die staatliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit stelle, so Pasternack, einen gravierenden Eingriff in die demokratischen Grundrechte und die individuellen Freiheits­rechte dar.